Allgemeine
Geschäftsbedingungen (AGB)

 

der Firma CMT-em

Im Löchle 37, D-78713 Schramberg

 

I. Geltung der
Bedingungen

1.) Die nachstehenden Bedingungen gelten für sämtliche Angebote und die uns erteilten Aufträge, gleich welcher Art.

Mit Zugang unserer schriftlichen Auftragsbestätigung – bei kurzfristigen Aufträgen mit

Übergabe der Ware an den Kunden, bei Lohnarbeiten mit Übernahme der Ware durch uns – erkennt der Kunde dieGeschäftsbedingungen unserer Firma als verbindlich an. Die Vertragspartner haben die Richtlinien des AGG zu wahren und verpflichten sich zu einem nach dem AGG beanstandungsfreies Verhalten.

2.) Diese Bedingungen gelten ab dem erstmaligen Zugang beim Kunden auch für alle

zukünftigen Geschäfte mit dem Kunden, ohne dass es einer erneuten ausdrücklichen

Vereinbarung bedarf. Bei schon bestehender Geschäftsverbindung anerkennt der Kunde diese Geschäftsbedingungen vorweg schon mit der Auftragserteilung.

3.) Allen entgegenstehenden Geschäftsbedingungen, auch etwaigen Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine eigenen Geschäfts-/Einkaufsbedingungen, wird hiermit widersprochen.

4.) Änderungen unserer Geschäftsbedingungen und Nebenabreden bedürfen unserer

schriftlichen Bestätigung.

 

II. Angebot und Vertragsabschluss

1.) Die Angebote unserer Firma sind bis zu unserer schriftlichen Auftragsbestätigung – im Falle vorangehender Auslieferung der Ware bis zu dieser – freibleibend.

2.) Sollten sich nach Auftragsbestätigung Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Kunden ergeben, so braucht unsere Firma nur gegen Vorkasse oder Sicherheit zu liefern.

3.) Zeichnungen, Abbildungen oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart ist.

4.) Zusicherungen über das Vorhandensein oder Fehlen bestimmter Eigenschaften sind nur dann rechtswirksam, wenn sie ausdrücklich schriftlich gegeben sind.

 

III. Preise und Zahlungen

1.) Die Preise – zuzüglich der Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe – gelten ab Werk. Diesen liegen die bei Auftragsbestätigung geltenden Löhne und Materialpreise zugrunde. Sollten sich diese bis zum Tag der Lieferung ändern, so behalten wir uns entsprechende Preisangleichung vor.

2.) Die Rechnungen sind binnen 15 Tagen netto ab Rechnungsdatum zahlungsfällig. Gerät der Kunde mit seiner Zahlung in Rückstand, sind wir berechtigt, ab dem der Zahlungsfälligkeit folgenden Tag die gesetzlichen kaufmännischen Verzugszinsen für offene Kontokorrentkredite zu berechnen. Die Geltendmachung darüber hinausgehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

3.) Der Kunde ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung nur berechtigt, wenn unsere Firma ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat oder Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt sind.

 

IV. Liefer- und Leistungszeit

1.) Die von unserer Firma genannten Termine und Fristen sind unverbindlich, es sei denn sie werden von uns schriftlich garantiert. Sollte unsere Firma die Nichteinhaltung ausdrücklich zugesagter Fristen und Termine zu vertreten haben und sich wegen dieser in Verzug befinden, so ist der Kunde berechtigt, wegen des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten, sofern er uns bei gleichzeitiger Androhung des Rücktritts zur Erfüllung des Vertrages schriftlich eine Nachfrist von wenigstens 4 Wochen – bei Sonderanfertigungen von 6 Wochen – gesetzt hat. Darüber hinausgehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche jeglicher

Art, sind ausgeschlossen.

2.) Unsere Firma ist zur Lieferung vor Ablauf der Lieferfrist, desgleichen auch zu

Teillieferungen und -leistungen berechtigt.

3.) Die Einhaltung der Lieferfrist setzt die Erfüllung der Vertragspflichten des Kunden voraus.

4.) Bei Sonderanfertigungen nimmt der Käufer Mengenüber- oder Mengenunterschreitungen bis zu 10 % hin.

 

V. Versand und Gefahrübergang

1.) Die Art des Versands und die Wahl des Transportmittels bleibt unserer Firma überlassen. Die Kosten der Verpackung und des Versands gehen zu Lasten des Kunden. Auf schriftliches Verlangen des Kunden wird unsere Firma die Ware zu Lasten des Kunden gegen Lager-, Bruch-, Transport- und Feuerschaden versichern.

2.) Mit Absendung der Ware – auch bei frachtfreier Lieferung – geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung auf den Kunden über.

 

VI. Sachmängel

1.) Alle diejenigen Teile sind unentgeltlich nach unserer Wahl nachzubessern oder neu zu liefern, die sich in Folge eines vor Gefahrübergang liegenden Umstandes als mangelhaft herausstellen. Die Feststellung solcher Mängel ist uns unverzüglich schriftlich zu melden. Ersetzte Teile werden unser Eigentum.

2.) Zur Vornahme aller uns notwendig erscheinenden Nachbesserungen und Ersatzlieferungen hat uns der Kunde nach Verständigung mit uns die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, andernfalls sind wir von der Haftung für die daraus entstehenden Folgen befreit. Nur in dringenden Fällen der Gefährdung der
Betriebssicherheit und zu Abwehr unverhältnismäßig
großer Schäden, wobei wir sofort zu verständigen sind, hat der Kunde das Recht, den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen und von uns Ersatz der erforderlichen Aufwendungen zu verlangen.

3.) Von den durch die Ausbesserung bzw. Ersatzlieferung entstehenden unmittelbaren Kosten tragen wir – soweit sich die Beanstandung als berechtigt herausstellt – die Kosten des Ersatzstücks einschließlich des Versandes frei Grenze unter Ausschluss der Kosten des Ein- und Ausbaus. Ausgetauschte Teile gehen in unser Eigentum über.

4.) Der Kunde hat im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften ein Recht zum Rücktritt vom Vertrag, wenn wir unter Berücksichtigung der gesetzlichen Ausnahmefälle eine uns gesetzte, angemessene Frist für die
Nachbesserung oder Ersatzlieferung wegen eines Sachmangels
fruchtlos verstreichen lassen. Liegt nur ein unerheblicher Mangel vor, steht dem Besteller lediglich ein Recht zur Minderung des Vertragspreises zu. Das Recht auf Minderung des Vertragspreises bleibt ansonsten ausgeschlossen.

5.) Keine Sachmängelhaftung wird insbesondere in folgenden Fällen übernommen:

- Ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung

- fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Kunden oder Dritte;

- natürliche Abnutzung,

- fehlerhafte oder nachlässige Behandlung

- nicht ordnungsgemäße Wartung

- Einsatz ungeeigneter Betriebsmittel und/oder sofern sie nicht von uns zu
  verantworten sind.



6.) Gleiches gilt für ohne vorherige Zustimmung von uns vorgenommene Änderungen des Liefergegenstandes.

7.) Werden vom Kunden Teile oder Material zur Verarbeitung oder als Bestellung zur

Abwicklung eines Auftrages angeliefert, so wird, wenn nicht ausdrücklich Anderes vereinbart keine Eingangsprüfung auf nicht offensichtliche Fehler vorgenommen.

 

VII. Eigentumsvorbehalt

Bis zur Erfüllung aller (auch Saldo-) Forderungen, die unserer Firma aus jedem Rechtsgrund gegen den Kunden jetzt oder künftig zustehen, bleibt die Ware Eigentum unserer Firma. Die Geltendmachung des Eigentumvorbehalts sowie die Pfändung des Liefergegenstandes durch unsere Firma gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag. Verarbeitung oder Umbildung erfolgen stets für unsere Firma, jedoch ohne Verpflichtung für uns. Erlischt das (Mit-) Eigentum unserer Firma durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das (Mit-) Eigentum des Kunden an der einheitlichen Sache wertanteilmäßig (Rechnungswert) auf unsere Firma übergeht. Der Kunde verwahrt das (Mit-) Eigentum unserer Firma unentgeltlich. Ware, an der unserer Firma (Mit-) Eigentum zusteht, wird im Folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet.

Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Zahlungsverzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder aus sonstigem Rechtsgrund bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen tritt der Kunde bereits jetzt sicherungshalber in voller Höhe
an unsere Firma ab. Überschreitet der Wert unserer
Sicherheit unsere Gesamtforderung um mehr als 20 %, verpflichten wir uns, auf Verlangen des

Kunden zur anteiligen Freigabe der Sicherheit. Unsere Firma ermächtigt den Kunden dagegen widerruflich, die an uns abgetretenen Forderungen für seine Rechnung in eigenem Namen einzuziehen. Auf unsere Aufforderung muss der Kunde die Abtretung jedoch offenlegen und die erforderlichen Auskünfte und Unterlagen herausgeben. Stellt der Kunde seine Zahlungen ein, so darf er über die Ware nicht mehr verfügen.

Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware ist der Kunde verpflichtet, den Dritten auf die Eigentumsrechte unserer Firma hinzuweisen und unsere Firma über den Zugriff unverzüglich zu benachrichtigen. Kosten und Schäden trägt der Kunde.

Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden – vornehmlich bei Zahlungsverzug – ist unsere Firma berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Kunden zurückzunehmen und/oder vom Kunden gegebenenfalls Abtretung seiner Herausgabeansprüche zu verlangen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch unsere Firma liegt – soweit nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet – kein Rücktritt vom Vertrag.

 

VIII. Haftung

1.) Wird vom Kunden geliefertes Material bei uns bei der Be- und Verarbeitung beschädigt oder unbrauchbar, so haften wir nur wenn der Schaden durch grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt wurde, jedoch nur bis zur Höhe von 10 % des Bearbeitungswerts, soweit nicht Kraft zwingender gesetzlicher Bestimmung eine unbegrenzte Haftung besteht.

2.) Für Schäden die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, haften wir – aus welchen Rechtsgründen auch immer – nur

- bei Vorsatz

- bei grober Fahrlässigkeit der Organe oder leitender Angestellter

- bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit

- bei Mängeln, die wir arglistig verschwiegen oder deren Abwesenheit wir garantiert haben

- bei Mängeln des Liefergegenstandes, soweit nach Produkthaftungsgesetz für Personen oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird.

3.) Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir auch bei grober Fahrlässigkeit nicht leitender Angestellter oder leichter Fahrlässigkeit, in letzterem Fall begrenzt auf den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden.

4. ) Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.

 

IX. Sonstige Bestimmungen

1.) Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Bedingungen in seinen übrigen Teilen verbindlich. Dies gilt nicht, wenn das Festhalten am Vertrag eine unzumutbare Härte für eine Partei darstellen würde. Sollte eine Regelung ganz oder teilweise unwirksam sein, werden sich die Vertragspartner bemühen, den mit der unwirksamen Regelung erstrebten wirtschaftlichen Erfolg auf andere rechtlich zulässige Weise zu erreichen.

2.) Bei allen sich aus dem Vertrag ergebenden Streitigkeiten ist das für unser Unternehmen zuständige Gericht anzurufen. Wir sind jedoch auch berechtigt, am Sitz des Kunden zu klagen.

3.) Für alle Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Kunden gilt ausschließlich das für die Rechtsbeziehungen inländischer Parteien untereinander maßgebliche Recht von Deutschland. Ausgenommen ist jedoch die Anwendung des einheitlichen UN-Kaufrechts oder sonstiger Konventionen über das Recht des Warenkaufs.

+49 (0)7422 9923859

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